Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Bei den in diesem Katalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Reiserücktrittskostenversicherung und weitere Versicherungsmöglichkeiten
Sie können sich für den Fall eines Reiserücktritts und im Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise (insbesondere Abbruch, Unfall, Krankheit, Kranken-Rücktransport und Gepäckverlust) versichern. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, den Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche Informationen zu Versicherungspaketen finden Sie auf der Katalogrückseite.