Bei 1AVista Reisen sind Sie von Anfang an in verlässlichen und sicheren Händen. Wir legen nicht nur großen Wert auf erstklassige Qualität und herausragenden Service für einen perfekten Urlaub, sondern auch auf einen passenden Reiseschutz für Sie. Mit Allianz Travel haben wir einen starken Partner an unserer Seite, der Ihnen ein umfassendes Angebot an Reiseversicherungen bietet und Sie mit Rat und Tat unterstützt. So können Sie sich auf eine gesunde und sichere Reise freuen.
Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne. Dies gilt sowohl für Stornierungen vor der Reise im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, als auch für eine angeordnete persönliche Quarantäne vor Ort (Kostenübernahme für zusätzliche Unterkunfts- und Beförderungskosten bis zu 5.000 €, wenn die Reise verlängert werden muss. Allianz Travel leistet weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.
Einen Überblick der Corona-Leistungen finden Sie hier:
CORONA-Leistungen im Überblick
Mit Selbstbeteiligung von 20% (mindestens 25 €/Person).
Sie sind sich unsicher, welche Leistungen tatsächlich durch die jeweilige Versicherung abgedeckt sind? Kein Problem! Nachstehend haben wir Ihnen alle Versicherungsbestandteile übersichtlich zum Aufklappen aufgeführt.
Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann. Versicherte Gründe sind beispielsweise (gilt für versicherte Person(en) und ggf. Risikopersonen):
Hinweis: Reiserücktritt-Versicherung greift auch im Falle einer schweren Erkrankung oder Todes des Hundes bei einer über uns gebuchten Hundekreuzfahrt.
Ersetzt bei einer nicht planmäßigen Durchführung der Reise aus versichertem Grund u. a. notwendige Beförderungskosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Reiseart und -qualität. Ersetzt außerdem den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reise-Leistungen vor Ort. Versicherte Gründe sind z. B.:
Kostenerstattung, wenn sich die Reise nach einem Verkehrsunfall oder wegen einer Verspätung des Beförderungs-Unternehmens um mindestens vier Stunden verzögert. Ersetzt werden die anteiligen Kosten der gebuchten, aber nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort sowie zusätzliche Aufwendungen.
Bietet Ersatz, wenn auf der Reise mitgeführtes oder bei einem Beförderungs-Unternehmen aufgegebenes Gepäck beschädigt wird oder abhandenkommt.
Kostenerstattung für notwendige Ersatzkäufe, wenn das Gepäck durch Verschulden eines Reiseanbieters um mindestens sechs Stunden verspätet eintrifft.
Versicherungsschutz, wenn Dritte wegen Personen oder Sachschäden Anspruch auf Schadenersatz stellen; keine Kfz-Haftpflicht
Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt.
Entschädigungs-Leistungen, wenn auf einer Schiffsreise eines der folgenden Ereignisse eintritt:
Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal 56 Tage. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen.
Meldung eines Versicherungsfalls? Geht ja kinderleicht!
Melden Sie Ihre Versicherungsfall schnell und einfach online.
Nutzen Sie hierfür das Online Schaden Portal von Allianz Partners - rund um die Uhr,
mit Dokumenten-Upload und regelmäßigen Status-Updates.
Wie Sie hierbei richtig vorgehen?
Wir erklären es Ihnen anschaulich und einfach in den folgenden Videos.
Allianz Partners | Allianz Digital Claims portal (English) - YouTube
Allianz Partners | Allianz Digital Claims portal (German) - YouTube
1AVista Reisen GmbH ist bei der IHK Köln als Versicherungsvertreter mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung (GewO) als produktakzessorischer Versicherungsvertreter gemeldet.
Wir bieten Ihnen eine Beratung an. Dafür erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind.
Unsere IHK Registrierungsnummer lautet D-J3G2-NLWZB-21. Die Eintragung in das Vermittlerregister lässt sich überprüfen bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: +49 (0)180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf). Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
Die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder – Vermittlern: Versicherungsombudsman e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
In jeder Reiserücktritt-Versicherung ist die Stornoberatung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten telefonisch rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder abgewartet werden kann, ob Sie doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernimmt der Versicherer. So lassen sich Zahlungskürzungen im Schadenfall vermeiden.
Wenn Sie den Schaden nicht online melden möchten, können Sie das entsprechende Schadenformular herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und mit den benötigten Nachweisen an die im Formular genannte Anschrift senden.